Allgemeine Geschäftsbedingungen für Karteninhaber

  1. ZurziCard ist das Bonusprogramm der Partnerbetriebe des Gewerbeverein Rheintal-Studenland für treue Kundinnen und Kunden. Sämtliche Rechte in Zusammenhang mit der ZurziCard gelten ausschliesslich gegenüber dem Gewerbeverein Rheintal-Studenland, Postfach 25, 5330 Bad Zurzach.

  2. Die Vorteile und Vergünstigungen durch ZurziCard sind für Teilnehmende an keinerlei Verpflichtungen gebunden.

  3. Personendaten werden streng vertraulich behandelt. Der Gewerbeverein Rheintal-Studenland verpflichtet sich, keinerlei Kundendaten an externe Firmen weiterzugeben.

  4. Durch Ihre Unterschrift nehmen Sie bei ZurziCard teil. Sie erlauben dem Gewerbeverein Rheintal-Studenland, Informationen über Ihre Einkäufe zu sammeln und für Marketingzwecke auszuwerten.

  5. ZurziCard Punkte können in allen teilnehmenden Partnerbetrieben gesammelt werden. ZurziCard Bons können nicht gegen Bargeld eingetauscht werden und sind ausserhalb der Partnerbetriebe nicht gültig. ZurziCard Bons haben eine Gültigkeit von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist können sie nicht mehr an Zahlung gegeben werden und verlieren ihren Wert.

  6. Die Gutschrift der ZurziCard Punkte erfolgt nur gegen Vorweisen der persönlichen ZurziCard vor Abschluss des Kassenvorganges oder Erteilung eines Auftrages. Nach Abschluss des Kassenvorganges oder nach Erteilung eines Auftrages können keine ZurziCard Punkte mehr geltend gemacht werden.

  7. Die ZurziCard ist Eigentum des Gewerbeverein Rheintal-Studenland. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der ZurziCard kann über Internet (www.zurzicard.ch) eine Ersatzkarte bestellt werden. Der aktuelle Punktestand wird gegen eine Gebühr von Fr. 10.00 auf die neue Karte übertragen.

  8. Die ZurziCard Punkte werden laufend auf dem persönlichen ZurziCard Konto gesammelt. Der Kontostand kann mit dem persönlichen Passwort und der Kontonummer unter www.zurzicard.ch abgefragt werden.

  9. Aktive Konten ohne Umsatzbuchungen werden nach 1 Jahr mitsamt den angesammelten Punkten unwiderruflich und ohne die Möglichkeit der nachträglichen Punkteauszahlung gelöscht. Ein Wiedereintritt der betroffenen Person in das ZurziCard Programm ist indessen jederzeit möglich.

  10. Pro Franken Einkauf wird 1 Punkt gutgeschrieben. Ausgenommen davon ist der Betrag auf dem Wareneinkauf, welcher mit ZurziCard Bons bezahlt wurde. ZurziCard Punkt entspricht zurzeit dem Wert von 1.5 Rappen. Jeder teilnehmende ZurziCard Partner hat das Recht, bei Bezahlung mit Kreditkarte oder Rechnungsstellung die Annahme der ZurziCard zu verweigern. Bei Sonderverkäufen oder Aktionen kann die Rabattgutschrift ausgedehnt oder eingeschränkt werden.

  11. Mindestens 2 mal pro Jahr erhält der ZurziCard Teilnehmer eine Abrechnung für sein Punktekonto. Mindestens 500 Punkte Umsatz müssen erreicht werden, damit ein ZurziCard Bon verschickt werden kann. ZurziCard Punkte, die keinen vollständigen Bon ergeben, werden der nächstfolgenden Periode gut geschrieben.

  12. Periodisch unterbreiten die ZurziCard Partnergeschäfte dem Karteninhaber spezielle Angebote. Es werden keine Angebote dritter Firmen versendet.

  13. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter www. zurzicard.ch abrufbar und gelten als vom Teilnehmer akzeptiert mit der Unterschrift auf dem Antragsformular.